Stand: 27.01.2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Mietverträge zwischen dem Vermieter und dem Mieter über die zeitweise Überlassung von Veranstaltungstechnik und DJ-Equipment.
1. Allgemeiner Geltungsbereich
- Diese AGB gelten für alle Vermietungen von technischem Equipment durch den Vermieter, unabhängig davon, ob der Vertrag schriftlich, elektronisch oder mündlich zustande kommt.
- Abweichende Bedingungen des Mieters werden nicht anerkannt, es sei denn, der Vermieter stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu.
- Der Mieter bestätigt mit Vertragsabschluss, dass er volljährig und voll geschäftsfähig ist.
2. Vertragsgegenstand
Gegenstand des Mietvertrages ist die zeitlich befristete Überlassung von Veranstaltungstechnik, insbesondere:
- Nebelmaschine Eurolite N-250
- 4 Kaltfunkenmaschinen
- Lautsprechersystem HK Audio Polar 12 (2 Stück)
Die Geräte bleiben jederzeit Eigentum des Vermieters.
3. Mietdauer & Rückgabe
- Die Mietdauer ergibt sich aus dem individuellen Mietvertrag.
- Das Equipment ist spätestens zum vereinbarten Rückgabezeitpunkt vollständig, funktionsfähig und gereinigt zurückzugeben.
- Verspätete Rückgaben können zusätzliche Mietkosten verursachen.
4. Übergabe & Zustand
- Das Equipment wird dem Mieter in technisch einwandfreiem und äußerlich ordnungsgemäßem Zustand übergeben.
- Der Mieter ist verpflichtet, die Geräte bei Übergabe auf sichtbare Mängel zu prüfen und diese unverzüglich anzuzeigen.
- Nachträglich geltend gemachte Mängel gelten als vom Mieter verursacht.
5. Haftung des Mieters & Schadensersatz
- Der Mieter haftet für alle Schäden, die während der Mietdauer entstehen, unabhängig davon, ob diese durch ihn selbst oder durch Dritte verursacht wurden.
- Die Haftung umfasst insbesondere:
- Kratzer, Dellen, Bruchschäden
- Flüssigkeitsschäden
- Fehlbedienung oder unsachgemäße Nutzung
- Überlastung oder falschen Anschluss
- Auch optische Beschädigungen (z. B. Kratzer, Macken, Lackschäden) gelten als Schaden und sind ersatzpflichtig.
- Schäden werden wie folgt abgerechnet:
- Leichte optische Schäden (z. B. oberflächliche Kratzer): pauschal 50–150 € je nach Gerät und Umfang
- Mittlere Schäden (z. B. Gehäusebeschädigungen, defekte Bedienelemente): Reparaturkosten laut Fachbetrieb zzgl. Ausfallpauschale von 50 € pro Ausfalltag
- Schwere Schäden / Totalschaden: Ersatz des vollen Wiederbeschaffungswertes des Geräts
- Verlust oder Nicht-Rückgabe: voller Wiederbeschaffungswert
- Maßgeblich für die Schadenshöhe ist die Einschätzung des Vermieters bzw. eines beauftragten Fachbetriebs.
- Der Vermieter ist berechtigt, dem Mieter die Schadenskosten nachträglich in Rechnung zu stellen.
6. Unterschlagung & Verlust
- Wird das Equipment nicht oder nur teilweise zurückgegeben, gilt dies als Unterschlagung.
- In diesem Fall behält sich der Vermieter vor:
- Anzeige bei den Strafverfolgungsbehörden zu erstatten
- den vollständigen Wiederbeschaffungswert geltend zu machen
- weitere Schadensersatzansprüche durchzusetzen
7. Nutzung & Weitergabe
- Das Equipment darf ausschließlich durch den Mieter oder von ihm beauftragte, fachkundige Personen genutzt werden.
- Eine Weitervermietung oder Überlassung an Dritte ist untersagt.
- Die Nutzung erfolgt ausschließlich im vorgesehenen Einsatzbereich (Indoor/Outdoor gemäß Gerät).
8. Sicherheit & Aufsichtspflicht
- Der Mieter verpflichtet sich zur Einhaltung aller Sicherheitsvorschriften und Herstellerangaben.
- Während des Betriebs ist das Equipment ständig zu beaufsichtigen.
- Kinder und unbefugte Personen dürfen keinen Zugriff auf das Equipment haben.
- Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Personen- oder Sachschäden, die durch unsachgemäße Nutzung entstehen.
Gerätespezifische Sonderbedingungen
A. Kaltfunkenmaschinen (4 Stück)
- Die Kaltfunkenmaschinen dürfen ausschließlich aufrecht betrieben werden.
- Kippen, Umlegen oder schräger Betrieb ist strengstens untersagt.
- Bei Schäden durch Kippen oder Umfallen haftet der Mieter vollumfänglich.
- Die Geräte dürfen nicht in der Nähe von Flüssigkeiten, Regen oder hoher Luftfeuchtigkeit betrieben werden.
- Es darf ausschließlich zugelassenes Verbrauchsmaterial verwendet werden.
- Jede äußere Beschädigung (z. B. Kratzer am Gehäuse) ist ersatzpflichtig.
B. Nebelmaschine Eurolite N-250
- Die Nebelmaschine darf nur mit freigegebenem Nebelfluid betrieben werden.
- Der Betrieb ohne oder mit falschem Fluid ist untersagt.
- Die Maschine muss auf einer stabilen, ebenen Fläche stehen.
- Überhitzung durch Dauerbetrieb ist zu vermeiden.
- Schäden durch Verstopfung, Trockenlauf oder falsches Fluid gehen zu Lasten des Mieters.
C. Lautsprechersystem HK Audio Polar 12 (2 Stück)
- Die Lautsprecher dürfen nicht übersteuert oder überlastet werden.
- Der Betrieb mit ungeeigneten Signalquellen ist untersagt.
- Die Lautsprecher sind gegen Umfallen zu sichern.
- Schäden an Membranen, Elektronik oder Gehäuse gehen zu Lasten des Mieters.
- Auch hier gelten optische Schäden (Kratzer, Macken) als ersatzpflichtig.
9. Versicherung
- Der Mieter ist für eine ausreichende Versicherung selbst verantwortlich.
- Eine Versicherung durch den Vermieter besteht nicht.
10. Haftungsausschluss des Vermieters
- Der Vermieter haftet nicht für Ausfälle, Folgeschäden oder entgangene Gewinne.
- Bei höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf Schadensersatz.
11. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
12. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Vermieters.